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So ist die rechtliche Lage auf der Ski-Piste

Wer haftet bei Unfällen auf der Piste?

  • Redaktion
Rund elf Millionen deutsche Urlauber lieben den Sport auf der Piste und fahren regelmäßig Ski oder Snowboard. Gerade im Winter erfreut sich der Ski-Urlaub großer Beliebtheit. Leider kann dieser auch im Krankenhaus enden – rund ein Drittel aller Sportunfälle in österreichischen Ski-Regionen sind beim Ski oder Snowboard fahren verursacht worden. Ob Fahrer leichtsinnig oder weitere Personen beteiligt waren, interessiert die Krankenhäuser zwar nicht, in vielen Fällen aber die Versicherungen. Wer in welchen Fällen haftbar gemacht werden kann, klärt Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

Ski-Unfall: Wer haftet auf der Piste?

„Prallen zwei Ski- oder Snowboard-Fahrer zusammen, so haftet derjenige von beiden, der den Unfall durch seine Fahrlässigkeit verursacht hat“, so Mingers. „Sämtliche Sachschäden an Kleidung und Material sind dann durch ihn zu ersetzen. Entstehen dem Geschädigten körperliche Schäden, so muss der Ver-ursacher auch für Behandlungskosten, Verdienstausfall und eventuell sogar Schmerzensgeld aufkommen.“ Aus diesen Gründen ist für Wintersportler eine private Haftpflichtversicherung besonders ratsam. Geschieht ein Unfall ohne Fremdeinwirkung und verletzt sich ein Fahrer, so kommt die Krankenversicherung wie üblich für die Behandlung auf.

Wer hat Schuld am Unfall?

„Die Schuldfrage des Unfalls lässt sich anhand der zehn FIS-Regeln klären, die vom internationalen Skiverband aufgestellt wurden. Vergleichbar sind diese beispielsweise mit der Straßenverkehrsordnung, nur, dass diese sich lediglich auf Skigebiete beziehen“, weiß der Rechtsanwalt. Die zehn Regeln gelten sowohl für Skifahrer, als auch für Snowboarder und sollen einen rücksichtsvollen Umgang miteinander bedingen, um Gefährdungen zu vermeiden. Die zehn Regeln lauten zusammengefasst wie folgt:

I) Vorsichtig beim Überholen! Ein gewisser Sicherheitsabstand muss beidseitig eingehalten werden.
II) Auf Verkehrszeichen achten!
III) Rücksicht nehmen!
IV) Die richtige Spur wählen! Wenn man sich von hinten nähert, muss die Spur so ausgewählt werden, dass man voraus fahrende Fahrer nicht gefährdet.
V) Richtig auf die Piste auffahren!
VI) Nur dann anhalten, wenn es notwendig ist!
VII) Mit angemessener Geschwindigkeit fahren!
VIII) Auf- und Abstieg der Bretter nur am Rand der Abfahrt!
IX) Unfallbeteiligte sind dazu verpflichtet, den anderen Beteiligten ihre Personalien mitzuteilen!
X) Im Notfall helfen und Erste Hilfe leisten!

Strafbar auf der Piste – geht das?

„Definitiv ja! Wie auch im Straßenverkehr muss man bei Verletzung anderer mit Strafen rechnen“, erklärt Mingers. Auch unterlassene Hilfeleistung wird auf der Piste wie üblich geahndet.

Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Für Skifahrer empfiehlt sich, wie bereits erwähnt, eine Haftpflichtversicherung, um eventuelle Kosten nach einem Unfall zu decken. Ebenso ist eine Unfallver-sicherung sinnvoll – hier sollte vor allem die Höhe der Bergungskosten bedacht werden. Nicht selten decken Versicherungen diese nur bis 2.500 Euro ab. Wird man jedoch mit einem Helikopter geborgen, so steigen die Kosten schnell in die Höhe und man muss tief in die eigene Tasche greifen. „Zuletzt ist auch eine Auslandskrankenversicherung ratsam, sofern man in ausländischen Skigebie-ten fährt, damit nicht nur Behandlungskosten gedeckt werden, sondern auch der eventuelle Rücktransport nach Deutschland“, so Rechtsexperte Markus Mingers.

Gibt es eine Helmpflicht für Skifahrer?

Nein, in deutschen Skigebieten gibt es diese nicht. Anders als in Ländern wie Österreich, Italien oder Polen, wo für Kinder und Jugendliche eine Helmpflicht besteht. „Aber Achtung: Trotz der Tatsache, dass es keine Pflicht zum Tragen eines Helms gibt, kann man bei Unterlassung eine Mitschuld an Unfällen zuge-sprochen bekommen“, mahnt Mingers. „Beispielsweise dann, wenn schwere Kopfverletzungen beim Tragen eines Helms geringer ausgefallen wären.“

Betrunken auf der Piste – ist das erlaubt?

Eine offizielle Promillegrenze gibt es nicht. Wer jedoch fahruntüchtig auf die Piste geht, riskiert bei Unfällen haftbar gemacht zu werden.

Sturz auf vereister Piste – haftet der Betreiber?

„Nein! Denn mit Vereisungen müssen Skifahrer im Winter rechnen. Dies gehört zum zumutbaren Risiko beim Betreiben eines Wintersportes. Lediglich auf Schneekanonen, steile Abhänge oder ähnliches muss der Betreiber durch Warnschilder aufmerksam machen“, erklärt der Rechtsanwalt abschließend.

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