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Bundestag beschließt Anti-Doping-Gesetz

Der Bundestag hat heute das Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Wer dopt, wird zukünftig strafrechtlich verfolgt.
Das Anti-Doping-Gesetz sieht unter anderem ein Verbot des Selbstdopings und des Besitzes entsprechender Substanzen vor. Sportler, die des Dopings überführt werden, können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Sportler und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatten ein mögliches Anti-Doping-Gesetz in der Vergangenheit immer wieder kritisiert. Kritikpunkt: die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. Bereits der Fund einer Tablette oder Pille eines Dopingmittels hätte nach dem Gesetz Konsequenzen. Das vom Bundestag beschlossene Anti-Doping-Gesetz hat diesen Punkt aufgegriffen und entschärft. So muss dem Sportler zunächst nachgewiesen werden, dass der Besitz verbotener Mittel auch der Dopingabsicht diente.

Das Anti-Doping-Gesetz soll 2016 in Kraft treten.

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