UV-Blutbehandlung seit 2011 verboten – Auswirkungen auf Erfurter Fälle www.istockphoto.com/Alexander Raths

UV-Blutbehandlung seit 2011 verboten – Auswirkungen auf Erfurter Fälle

  • Anja Rau
Erst seit dem 1. Januar 2011 ist die UV-Bestrahlung von Blut in den Regularien der Welt Anti-Doping-Agentur erfasst und damit verboten. Das hat die Nationale Anti-Doping-Agentur nun mitgeteilt. Dieses Datum spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Blut-Behandlungen am Olympiastützpunkt Erfurt.

Im März 2012 ging ein Raunen durch die deutsche Sportwelt als bekannt wurde, dass der Erfurter Mediziner Andreas Franke seit Jahren Blut von deutschen Spitzensportlern mit Ultraviolett-Bestrahlung (UVB) behandelt haben soll. Diese Methode soll vor Infekten schützen, was aber von mehreren Gutachtern nach wie vor nicht bestätigt wird.

Erste Einschätzung: Blutbehandlung durch UV verboten

Mit Bekanntwerden der Behandlungsmethoden des Arztes wurde von Doping gesprochen. Die Nationale (NADA) sowie die Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) ließen verlauten, dass die Methode bereits seit mehreren Jahren verboten sei. Dies bestätigte auch WADA-Generaldirektor David Howman: „Es ist eine verbotene Methode. Sie steht seit Jahren auf der Verbotsliste. Man hat zwar die Definition präzisiert, wir haben mehr Klarheit geschaffen. Aber diese Methode war nie erlaubt. Blutdoping war niemals erlaubt.“ Diese Worte könnten dem Neuseeländer jetzt das Genick brechen.

Auch der WADA-Justiziar Julien Sieveking könnte nun in Bedrängnis geraten. Er bestätigte nach Informationen, die dem Sport-Informations-Dienst vorliegen, dem NADA-Vorstand Lars Mortsiefer bereits am 2. Mai 2011 in einer E-Mail, dass die Behandlungsmethode unrechtmäßig sei. Unter anderem begründete er dies mit der Aussage, dass die Erfurter Blutbestrahlung „definitiv den Sauerstofftransfer“ verbessere. Auch dies ist eine Wirkung, die, genau wie die Infektionsbehandlung, durch kein medizinisches Gutachten gestützt wird.

WADA korrigiert Aussagen

Nun hat die WADA ihre inoffiziellen Aussagen korrigiert. In einer Pressemitteilung schreibt die NADA, dass die UV-Behandlung von Blut erst seit Anfang 2011 verboten ist. Die Methode, die von Franke angewandt wurde, sei erst durch einen hinzugefügten Paragrafen (M2.3) verboten worden.



Diese endgültige Einschätzung hat die WADA mithilfe einer Vielzahl an Dokumenten und Informationen, sowie Expertenmeinungen zur UVB-Methode getroffen. Die NADA sieht diese Einschätzung als richtungsweisend für ihre eigenen Verfahren: „Die Mitteilung der WADA zeigt, dass die überlegte Vorgehensweise der NADA in der causa Erfurt richtig ist“, sagte die NADA-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann am Freitag: „Die Einschätzung der WADA ist für uns von maßgeblicher Bedeutung. Jetzt haben wir die erforderliche Klarheit.“

Eingeleitete Verfahren betreffen Behandlungen nach 2011

Aufgrund der bisher unklaren Sachlage hatte die NADA bisher nur zwei Musterprozesse eingeleitet. Bei beiden Fällen fanden die UV-Behandlungen des Blutes erst nach 2011 statt. Für beide Verfahren soll es nun schnell Entscheidungen vor dem Schiedsgericht geben. Die Fälle, die vor 2011 datiert sind und für die die NADA Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte, sind nach der Anwendung der jetzt festgelegten Regelung wohl hinfällig. Die Athleten, darunter bekannte Größen wie der 800 Meter-Olympiasieger Nils Schumann und die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, hatten offenbar grundlos Angst vor einem Anti-Doping-Verfahren.

Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Thomas Bach, ist erleichtert, dass es nun eine endgültige Aussage gibt: „Diese Stellungnahme schafft Klarheit. Wir haben stets betont, dass der Abschluss der juristischen Prüfung Grundvoraussetzung für eine Bewertung des Falles und alle weiteren Schritte ist. Wir hoffen, dass jetzt die Verfahren zügig zum Abschluss gebracht werden und umfassende Akteneinsicht gewährt wird. Dann können wir über mögliche weitere sportrechtliche und sportpolitische Schritte entscheiden.“

Insgesamt ungefähr 30 Sportler aus verschiedenen Sportarten wie Eisschnellauf, Radfahren, Leichtathletik und Handball sollen bei dem Thüringer Franke in Behandlung gewesen sein. Allerdings stammen nur etwa fünf Fälle aus den Jahren 2011 und 2012, die also nach der Entscheidung der WADA noch relevant sind. Prekär an der Sache: Der Mediziner wurde vom Bund durch Steuergelder bezahlt, da er seine Behandlung mit Bewilligung des Olympiastützpunktes in Erfurt durchführte.

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