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© Foto: pixelio.de/ReinerSturm
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Einen neuen Beach-Volleyball als Schnäppchen zu ergattern, macht doppelt Spaß. Der kann jedoch schnell vergehen, wenn es sich um ein Plagiat handelt. Wir verraten euch, worauf ihr beim Kauf achten müsst…
Das Bild, die Beschreibung, alles deutet darauf hin, dass es sich hier um den heißbegehrten offiziellen Spielball (Mikasa VLS 300) handelt. Nur der Preis, der will eigentlich nicht so recht passen. Schließlich liegt der empfohlene Verkaufspreis bei 59,95 €. Also schnell auf „kaufen“ klicken, bevor ein anderer sich das Schnäppchen sichert.
Wer so fix ein paar Euro sparen will, der könnte letztlich jedoch mehr zahlen, als ihm lieb ist. Denn leider finden sich Fälschungen und Betrug nicht nur bei Markenturnschuhen und Technikprodukten, sondern auch bei Beach-Volleybällen werden immer häufiger Plagiate oder Reimporte auf dem Markt angeboten.
Natürlich muss nicht jedes günstige Angebot direkt eine Fälschung sein, doch das genaue Hinsehen lohnt sich in jedem Fall.
Darauf sollte man achten
Gefälscht werden wie in anderen Bereichen in aller Regel nur die absoluten Topprodukte, daher möchten wir als Beispiel den offiziellen Spielball (Olympische Spiele, World Tour, Deutsche Meisterschaften etc.) MIKASA VLS 300 nehmen.
Der Spielball ist in Deutschland an dem Prüfzeichen (DVV Beach 1) des Deutschen Volleyball Verbandes zu erkennen, welches damit die hohe technische Qualität von geprüftem Volleyball-Material und die Übereinstimmung mit dem nationalen und internationalen Regelwerk bescheinigt.
Anhand des Prüfzeichens lässt sich sicherstellen, dass es sich nicht um einen sogenannten Reimport handelt. Hier sollte man beim Kauf vorsichtig sein, denn zum einen greifen bei diesen Bällen keine Garantieansprüche des Herstellers bzw. Importeurs, zum anderen ist es nicht erlaubt, auf offiziellen Turnieren mit ihnen zu spielen. Die Verbände – DVV wie auch die einzelnen Landesverbände- setzen in ihren Durchführungsbestimmungen die offiziellen Spielbälle ihrer Ligen und Turniere fest. Nur Bälle mit DVV-Prüfzeichen sind dabei zugelassen und erlaubt.
Ein weiterer Vorteil des Prüfzeichens ist die Hersteller-Garantie: In Deutschland wird der MIKASA VLS 300 von der Hammer Sport AG als zentralem Importeur der Marke MIKASA vertrieben. Die Hammer Sport AG vergibt eine zweijährige Garantie auf sämtliche MIKASA Bälle mit DVV Prüfzeichen, so dass ein Ball mit Materialfehler problemlos reklamiert werden könnte.
Das Prüfzeichen ist somit zum einen eine Qualitätsgarantie, zum anderen ein Beleg für die Herkunft des Balles, wie Ines Knauerhase, Vorstandsmitglied des DVV, bestätigt: „Der Materialprüfungsausschuss (MPA) des DVV prüft Volleyball-Artikel nach den Internationalen Volleyball-Spielregeln. Darüber hinaus setzt der MPA Qualitätsstandards fest, nach welchen Prüfzeichen vergeben werden. Nur MIKASA-Bälle von Hammer-Sport haben die notwendigen Prüfungen durchlaufen und wurden dementsprechend mit Prüfzeichen des DVV versehen.“
Keine runde Sache – die Fälschung
Ganz schlimm trifft es den Käufer, wenn er noch dazu auf ein richtiges Plagiat, sprich eine Fälschung, reingefallen ist. Hier gibt es natürlich weder eine Garantie noch ist auf die vom Hersteller gewohnte Qualität Verlass. Selbst in der Größe und vom Gewicht kann eine Fälschung deutlich vom Originalball abweichen. Um einen solchen Reinfall zu vermeiden, sollte man sich die Logos und Prüfzeichen ganz genau ansehen. Wie beim Lacoste-Shirt, bei dem das Logo mehr Ähnlichkeit mit Snoopy als mit einem Krokodil hat, ist eine Fälschung beim genauen Hinsehen oft schnell zu entlarven.
Seriöser Händler - sicherer Einkauf
Wie bei allen Einkäufen im Internet sollte man sich genau über den Verkäufer informieren um zu klären, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Beim Ballkauf geht es nicht nur darum sicherzustellen, dass man seine Ware überhaupt erhält und das auch noch in der angegebenen Lieferzeit. Hier spielt auch die Garantie und die Abwicklung von Reklamationen eine wichtige Rolle. Denn wenn es in der zweijährigen Garantiezeit Probleme mit dem Ball geben sollte, möchte man diesen mit der Rechnung auch beim Verkäufer reklamieren können und nicht feststellen, dass dieser längst nicht mehr auffindbar ist.
Unser Fazit: Augen auf beim Ballkauf!
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